Allergene
Zusatzstoffe und Allergene
In unserem Haus verwenden wir nur Lebensmittel von höchster Qualität und versuchen beim Einkauf stets auf regionale Produkte zurückzugreifen.
Da wir die meisten Speisen selbst produzieren, können wir somit auf die häufigsten Zusatzstoffe und Geschmacksverstärker verzichten.
Jedoch gibt es in vielen Speisen Allergene, die für einige Mitmenschen unverträglich sind.
Natürlich nehmen wie jede Nahrungsmittelunverträglichkeit ernst und reichen Ihnen gerne eine Speisekarte auf der alle
Zusatzstoffe sowie Allergene gekennzeichnet sind.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir diese Hinweise aus optischen Gründen nicht in der regulären Karte aufführen.
Unser Servicepersonal händigt Ihnen auf Wunsch
die Karte mit den Deklarationen der Allergene aus.
Foto: Nestlé Professional
Seit dem 13. Dezember 2014 können sich Käufer auch bei der sogenannten losen Ware über Allergene informieren, also beispielsweise an der Backwaren- und Fleischwarentheke, im Restaurant und in der Kantine.
Die Information kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Schriftlich ist sie auf einem Schild bei dem Lebensmittel, in einem Aushang, auf Speise- oder Getränkekarten oder im Preisverzeichnis möglich.
Bei der mündlichen Auskunft muss auf diese Informationsmöglichkeit beispielsweise durch ein Schild oder einen Aushang hingewiesen werden. Außerdem muss eine schriftliche Dokumentation vorliegen, die der Verbraucher auf Wunsch einsehen kann.
Wichtig: Die Allergenkennzeichnung bezieht sich generell aber nur auf Bestandteile, die absichtlich bei der Lebensmittelproduktion eingesetzt wurden. Unbeabsichtigte Verunreinigungen sind nicht erfasst.
Hinweis für Allergiker: „Kann Spuren enthalten“
Im Gegensatz zur vorgeschriebenen Allergenkennzeichnung bezieht sich der freiwillige Hinweis für Allergiker ausschließlich auf Bestandteile, die nicht gemäß Rezeptur, sondern unbeabsichtigt durch Verunreinigung ins Lebensmittel gelangen.
Werden in einer Produktionsstätte von Süßwaren beispielsweise Nüsse eingesetzt, so können Spuren davon auch in Lebensmittel gelangen, die rezepturgemäß ohne Nüsse zubereitet werden, zum Beispiel in die Vollmilchschokolade. Hierauf macht der Hersteller mit dem Hinweis aufmerksam: „Kann Spuren von Nüssen enthalten“. Er schützt sich damit vor Haftungsansprüchen.
Da diese Angaben freiwillig sind, können vergleichbare Produkte, die keinen Hinweis enthalten, trotzdem Verunreinigungen mit Allergenen aufweisen. Umgekehrt wird als Vorsichtsmaßnahme manchmal eine lange Liste möglicher Allergenspuren aufgeführt, die deshalb nicht zwangsläufig enthalten sein müssen.